Für das
Bier waren die hölzernen gebundenen
Gefäße als Aufbewahrungsgefäß im
frühen Mittelalter bereits dominierend.
Mit der Zeit fanden Holzfässer immer
mehr Verwendung, insbesonders dann, wenn
Wein transportiert wurde. Die Technik der
Holzfässerherstellung verbesserte sich
mit der Zeit, und man begegnet in der
karolingischen Epoche dem in Eisen
gebundenen Fass. Der Beruf des
Fassbauers ist ein seltenes Handwerk
geworden, welches sich jedoch in den
letzten Jahren einer Renaissance erfreut.
Gibt es zurzeit lediglich eine Handvoll
reiner Holzküfer in Rheinland-Pfalz, so
werden es sicherlich schon bald mehr sein.
Diese Prognose kann man so wagen. Einmal
trägt der groß in Mode gekommene
Barrique-Wein dazu bei, der nur in
Holzfässern gelagert seine besondere
Qualität und Note erhält, zum Anderen
hat man aber auch die Erfahrung gewonnen,
dass sich der Wein im Holzfass viel
besser entwickelt als z. B. in einem
Kunststofffass. Im Holzfass sorgt der
Sauerstoff, der durch die Poren des
Naturstoffes dringen kann, für eine gute
Reifung. Da kommt eine ganz andere
Qualität heraus stellt der
Fachmann fest.
In seiner langen Tradition wird der
Fassbauer je nach Landschaft auch
Fassküfer, Büttner, Schäffler und
Kübler genannt. An der Mosel ist er der
Küfer - entstanden aus dem Lat. Cuparius
(cupa ist das Holzfass).
Ausgangsmaterial für die Herstellung
von Fässern sind dicke Stämme, die mit
dem speziellen Spiegelschnitt
zurechtgesägt werden. Dabei ist wichtig,
dass die Jahresringe als annähernd
parallele Streifen auftauchen der
besondere Zuschnitt sorgt für
Stabilität. Die Hölzer werden je
nach Fassgröße auf eine Länge
von rund einem bis 2,80 Meter und 3,5 bis
8 Zentimeter Dicke zurechtgeschnitten.
Dann müssen die Dauben lange gelagert
und getrocknet werden. Für die
Außenwand des Fasses wird das Holz unter
großem Druck mit Stahlbändern
zusammengepresst; es hält ganz ohne
Klebstoff dicht. Die einzelnen Hölzer
haben in der Mitte eine andere Dicke als
am Rand. Das sorgt für den typischen
Fassbauch.
In seine Form wird das Fass durch
Flammen und Wasser gebracht: Im Inneren
wird ein Feuer entfacht, die Außenseiten
gleichzeitig feucht gehalten. Durch diese
Behandlung kann das Holz schließlich mit
viel handwerklichem Geschick gebogen
werden, ohne dass es bricht.
Anschließend fügt der Fassbauer die
Böden ein und stabilisiert das
entstandene Fass mit Stahlreifen.
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Bis in die
fünfziger Jahre des vergangenen
Jahrhunderts war es so, dass der Küfer
sowohl das Behältnis Fass gebaut hat und
für seine Pflege sowie auch für die
Weinpflege zuständig war. Dies hat sich
aber, nachdem die Holzfässer nach und
nach zuerst durch Beton-, später durch
Stahl- und Kunststoff-, heute durch
Edelstahlbehälter ersetzt wurden,
grundlegend geändert. So sind aus einem
zwei Gewerke geworden, nämlich dem
Böttcher und dem Weinküfer. Nach der
heutigen Ausbildungsverordnung ist der
Weinküfer der Lebensmittelhandwerker,
der alle Fertigkeiten besitzt aus ihm
anvertrauten Trauben oder auch anderen
Früchten Wein herzustellen. Er lernt
also nicht mehr Fässer, Bütten oder
Stützen und Bottiche herzustellen.
Die Berufe Böttcher und Brauer
standen bis zur Industrialisierung eng
zusammen und waren sogar in einer Zunft
organisiert. Strenge Vorschriften gab es
zu beachten. Es galt, die Qualität der
Fässer und der späteren Füllung zu
gewährleisten. So war es z. B. durch
eine Rats-Anordnung von 1410 in Neustadt
den Küfern verboten, auf dem Markt
Dauben einzukaufen, bevor dieselben einen
halben Tag feilgehalten waren, damit sie
nicht ihre besondere Sachkunde zum
Nachteil des übrigen Publikums ausnutzen
konnten. An Orten, wo der Verkauf der
Weine einschließlich Fass üblich war,
mussten sie vielfach bei Anfertigung der
Fässer ganz genaue Anweisungen über
Größe, Ausführung usw. einhalten,
andernfalls wurden ihnen die Fässer
verbrannt; aus gleichen Ursachen war
alsdann vorgeschrieben, dass jedes Fass
den Namen des Meisters, der es
hergestellt hatte, tragen musste. Die
badische Landesordnung von Markgraf
Christoph, 1495 besagt: Ferner soll
Niemand einigen Wein mit anderleiigem
untermischen, sondern jegliche Gattung
unvermenget lassen wie er gewachsen. Und
damit diese Ordnung desto beständiger
sei, sollen alle Küfermeister und
Küferknechte den Amtsleuten an
Eidesstatt geloben, sorglich darüber zu
wachen, dass kein Wein welcher zum
Verkaufen oder zum Verzapfen bestimmt ist,
mit fremdartigen und schädlichen Dingen
vermischt und aufgezogen werde.
Auch gegen die falsche Benennung des
Weines im Fass ging das Gesetz streng vor.
Dagegen hatte sich ein Eberlin Snider aus
Bulach im Elsass 1353 verstoßen. Er
wurde mit Verbannung bestraft unter
Androhung der Strafe des Ertränkens bei
unerlaubter Rückkehr.
St. Apronianus war der Schutzpatron
der Fassküfer. Als Heide trat dieser im
frühen Christentum in eine christliche
Gemeinschaft ein und wurde getauft.
Als bekennender Christ wurde er
verfolgt und enthauptet. Man gedenkt ihm
am 2. Februar.
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