Begriff |
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Erläuterung |
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Ablass |
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Ablass (lat. indulgentia,
Indulgenz, veraltet auch: römische Gnade)
ist ein Begriff aus der katholischen Theologie
und bezeichnet einen von der Kirche geregelten
Gnadenakt, durch den zeitliche Sündenstrafen
erlassen (nicht dagegen die Sünden selbst
vergeben) werden können.
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Abtei |
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Eine Abtei (von
lat. abbatia) ist ein Kloster, dem ein Abt
oder eine Äbtissin vorsteht.
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Anniversarium |
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Jahrgedächtnis
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Archidiakonat |
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Ein Archidiakonat
war eine kirchliche Verwaltungseinheit, genauer
eine Untereinheit eines Bistums, die oft selbst
wieder mehrere Dekanate umfassen konnte. Ihm
stand ein Archidiakon vor, dessen Amtsgewalt
als Bann, seine Einnahmen als Synodalia bezeichnet
werden konnten. Eine weitere Unterteilung
der Archidiakonate oder der Dekanate gab es
auch in sedes, d. h. Erzpriestersitze. Der
Begriff des Archidiakonats stammt aus dem
11. Jahrhundert.
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Authentik |
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Glaubwürdigkeit
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Bering |
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Die Ringmauer
(auch Hauptmauer, Umfassungsmauer, veraltet
auch Zingel) ist eine Wehrmauer, die den inneren
Bereich einer Burg oder einer ähnlichen
Befestigungsanlage ringförmig umschließt.
Die Gesamtheit der Ringmauer wird auch als
Bering bezeichnet, ein einzelner Abschnitt
hingegen als Kurtine.
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Bistum |
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Eine Diözese,
auch Bistum genannt, ist ein territorial abgegrenzter
kirchlicher Verwaltungsbezirk. Die Bezeichnung
Diözese leitet sich von der Untergliederung
des Römischen Reiches in Diözesen
her, während der Begriff Bistum sich
auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs
bezieht. Alte Bezeichnungen dafür sind
Sprengel, Kirchsprengel oder Kirchensprengel.
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Chorbischof |
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Chorbischof war
eine Bezeichnung für den Bischof des
Landes im Gegensatz zum Bischof einer Stadtgemeinde.
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Dekan (Dechant) |
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Der Dekan oder
Dechant mit Erstsilbenbetonung (von lat. decem,
zehn) ist in der römisch-katholischen
Kirche der Vorsteher einer Gruppe von Priestern.
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Dekret |
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Ein Dekret (von
lateinisch decernere = beschließen;
PPP decretum) ist eine von einer Regierung
oder einem Staatsoberhaupt erlassene Verordnung
oder Verfügung mit Gesetzeskraft.
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Deutsche Mark |
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Die Deutsche Mark
(abgekürzt DM, umgangssprachlich auch
D-Mark oder kurz Mark, im englischsprachigen
Raum meist Deutschmark) löste am 21.
Juni 1948 in den drei westlichen Besatzungszonen
Deutschlands und drei Tage später auch
in den drei Westsektoren Berlins durch die
Währungsreform 1948 die Reichsmark als
gesetzliche Währungseinheit ab. Die kurz
darauf am 24. Juli in der Sowjetischen Besatzungszone
und im Ostsektor Berlins eingeführte
neue Währung hieß ebenfalls Deutsche
Mark; sie blieb die Währung der
DDR bis zum 31. Juli 1964 (siehe dazu: Mark
(DDR)).
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devolvieren |
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abwälzen,
bes. eine Rechtssache vor ein höheres
Forum bringen.
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Diözese |
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siehe Bistum
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Dispens |
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Im römisch-katholischen
Kirchenrecht ist eine Dispens die Befreiung
von einem rein kirchlichen Gesetz in begründeten
Einzelfällen, die auf Antrag vom Bischof
oder den von ihm dazu beauftragten Amtsträgern
erteilt werden kann. Für manche kirchlichen
Gesetze ist die Dispensvollmacht dem Apostolischen
Stuhl vorbehalten.
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Domäne |
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Eine Staatsdomäne
bzw. ein Staatsgut ist eine im Eigentum des
Staates stehende größere landwirtschaftliche
Besitzung.
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Domkapitel |
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Das Domkapitel
(von lat. capitulum) seltener auch
in Abgrenzung zu Stiftskapitel Kathedralkapitel
genannt ist das leitende Gremium an
katholischen Bischofskirchen. Es besteht aus
dazu erwählten Geistlichen. Ist die Bischofskirche
Sitz eines Erzbischofs oder Metropoliten,
so wird das Domkapitel auch als Metropolitankapitel
bezeichnet.
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Dormitorium |
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Das Dormitorium
(lat. Schlafraum) ist der Schlafsaal
oder Zellengang in einem Kloster. In der Anfangszeit
der Klöster schliefen alle Mönche
oder Nonnen eines Klosters in einem gemeinsamen
Schlafsaal, der nur mit Stroh ausgelegt war
(dem Dormitorium). Nur der Abt bzw. die Äbtissin
oder der Prior verfügten in der Regel
über einen eigenen Schlafraum. Aus dem
Dormitorium führte eine Treppe direkt
in den Chorraum der Kirche.
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Erbpacht |
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Das Erbbaurecht
(umgangssprachlich auch Erbpacht) ist das
Recht des Erbbauberechtigten gegen Zahlung
eines Entgeltes (des sog. Erbbauzinses) auf
einem fremden Grundstück ein Bauwerk
zu haben.
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Erzbischof |
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Als Erzbischof
wurde ursprünglich der in der Hauptstadt
einer römischen Provinz residierende
Bischof bezeichnet. Er berief und leitete
die Provinzialsynode, woraus sich die Oberaufsicht
über die Bischöfe der Provinz entwickelte.
Seit karolingischer Zeit wurden auch besonders
angesehene Bischöfe zum Erzbischof ernannt.
Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium
vom Papst oder Patriarchen. Die Erzbischöfe
des Erzbistums Trier waren gleichzeitig auch
Kurfürsten.
siehe auch: Kurfürst
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Erzstift |
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Ein Erzstift bezeichnet
den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines
Erzbischofs. Die Erzstifter waren bis zum
Untergang des Heiligen Römischen Reiches
Deutscher Nation die weltlichen Landesherrschaften
der Erzbischöfe in ihrer Eigenschaft
als weltliche Fürsten. Der Begriff des
Erzstifts ist zu unterscheiden vom Erzbistum,
in dem die Erzbischöfe die geistliche
Oberleitung innehatten.
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(Scheiben-)Fibel
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Eine Fibel (lateinisch
fibula Nadel) ist eine metallene
Gewandnadel nach dem Prinzip der Sicherheitsnadel,
deren erste Formen schon in der Bronzezeit
nachweisbar sind.
Eine Scheibenfibel ist eine Form der Fibel.
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Firnis |
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Firnis ist ein
klarer Schutzanstrich, wobei der Begriff je
nach Verwendungsart und Epoche eine leicht
unterschiedliche Bedeutung hat: in der Anstrichtechnik
bezeichnet er das Anstrich- und Bindemittel
Leinölfirnis, während man darunter
in der Malerei und Gemälderestaurierung
einen transparenten Überzug zum Schutz
von Gemälden, insbesondere Ölbildern,
versteht. Im 18. Jahrhundert verstand man
unter Firnis alle klaren Überzüge,
also sowohl Leinölfirnis als auch Harzlösungen
(z. B. Schellack in Alkohol) und Wasserfirnisse
(z. B. Gummi arabicum in Wasser oder einfach
Hautleim in Wasser), und somit das, was heute
als Lack bezeichnet wird.
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Gefälle |
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Das Gefälle
ist im Steuerwesen des Mittelalters und der
frühen Neuzeit der Name für verschiedene
obrigkeitliche, kirchliche oder gerichtliche
Erträge, Einkünfte oder Abgaben.
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(Ordens-)Gelübde |
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Ein Ordensgelübde
(Profess von lat. professio = Bekenntnis)
ist das öffentliche Versprechen eines
Anwärters (Novizen) in einer christlichen
Ordensgemeinschaft, nach den Grundprinzipien
des Evangeliums und unter einem Oberen nach
einer Ordensregel zu leben.
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Gesims |
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Das Gesims, auch
Sims, ist ein meist horizontales Bauglied,
das aus einer Wand hervorragt. Ein Gesims
dient zusammen mit senkrechten Architekturelementen
wie Lisenen, Pilastern und Säulen der
Gliederung von Wandflächen und Fassaden.
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Gewände |
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Ein Gewände
ist die seitliche rahmenartige Umgrenzung
von Fenstern und Türen in Mauerwerken,
die auch Laibung bzw. Leibung genannt wird,
wenn sie nicht abgeschrägt oder profiliert
ist. Das Gewände begrenzt unregelmäßig
geformte Natursteine und andere Materialien
im Mauerwerk und betont die Maueröffnung.
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Graf |
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Graf ist ein Adelstitel.
Die althochdeutschen Formen grafio und gravo
stammen wahrscheinlich über das mittellateinische
graffio vom byzantinisch-griechischen ??afe??
(grapheus), der Schreiber. Der lateinische
Begriff comes (frz. comte, ital. conte) war
zu spätrömischer Zeit die Bezeichnung
eines hohen kaiserlichen Finanzbeamten (comes
largitionum).
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Grundherrschaft |
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Bei der herrschaftlichen
Organisationsform der Grundherrschaft handelte
es sich um die vom Mittelalter bis zur Frühneuzeit
vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche
und soziale Besitzstruktur des ländlichen
Raums.
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Gült |
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Die Gült
entwickelte sich im späten Mittelalter.
Der Gläubiger kaufte von einem Grundstückinhaber
eine Rente, für die ausschliesslich mit
dem belasteten Grundstück, nicht aber
mit anderweitigem Privatvermögen gehaftet
wurde. In der Regel konnte eine Gült
nur vom Schuldner gekündigt werden (durch
Rückzahlung des ursprünglichen Kaufbetrags).
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Heller |
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Ein Heller, auch
Haller genannt, ist eine frühere deutsche
Kupfermünze vom Wert eines halben Pfennigs,
nach der Stadt Hall am Kocher (heute: Schwäbisch
Hall) benannt, wo seit etwa 1228 beidseitige,
silberne Pfennige (Häller Pfennige) geprägt
wurden.
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Hochgericht |
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Die Blutgerichtsbarkeit,
auch als ius gladii (Recht des Schwertes"),
Blutbann, Hochgerichtsbarkeit (Hohe Gerichtsbarkeit)
oder Halsgerichtsbarkeit bekannt, war im Mittelalter
im Heiligen Römischen Reich Deutscher
Nation die peinliche Gerichtsbarkeit (peinlich
bezieht sich auf das lateinische poena,
übersetzt Strafe) über
Straftaten, die mit Verstümmelungen oder
mit dem Tode bestraft werden konnten, also
blutige Strafen waren.
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Hofkalender |
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Ein Staatskalender,
Hofkalender, Staatshandbuch oder Staatsadressbuch
ist ein amtliches Adressbuch, das die hierarchische
Gliederung der staatlichen Behörden wiedergibt
und über die Namen und Funktionen der
höheren Behördenmitglieder, Beamten
und anderen Staatsangestellten Auskunft gibt.
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Hörigkeit |
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Als Hörige
werden mittelalterliche Bauern (seltener auch
andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede
oder andere Handwerker an Herrenhöfen)
bezeichnet, die sich in Abhängigkeit
von einem Grundherren befanden. Die Hörigkeit
wurde an die Kinder vererbt.
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Hungerstein |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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inkorporiert |
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Im Kirchenrecht
wird damit die Eingliederung beziehungsweise
Zuweisung einer kirchlichen Pfründe,
meist einer Pfarrkirche, an eine andere geistliche
Institution bezeichnet. Begünstigte Institution
war im allgemeinen ein Kloster, Stift, Domkapitel
oder eine Universität. Das Rechtsinstitut
der Inkorporation diente normalerweise der
wirtschaftlichen Versorgung der begünstigten
Institution.
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Investitur |
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Investitur (wörtlich
Einkleidung, wobei vestitus eher
die Tracht bezeichnet) bezog sich
auf die Amtskleidung und entstand als Gegenbegriff
zu revestire, im Kirchenwesen für eine
rechtmäßige Rückgabe. Um die
Jahrtausendwende tauchte vereinzelt das Verbum
investire auf; der substantivierte positive
Begriff investitura entstand um 1065.
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Kaiserzeit |
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Die römische
Kaiserzeit beginnt im Prinzip im Jahre 31
v. Chr. mit der Machtergreifung von Kaiser
Augustus und endet mit Verlöschen des
weströmischen Kaisertums mit Kaiser Romulus
Augustulus im Jahre 476.
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Kalkofen |
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Ein Kalkofen ist
ein Brennofen für die Herstellung von
Branntkalk aus Kalkstein. Den Prozess an sich
bezeichnet man als Kalkbrennen, der durch
die Berufsbezeichnung Kalkbrenner entstandene
Familienname leitet sich hieraus ab. Die Bedeutung
des Kalkbrennens zeigt sich an den vielen
Orten namens Kalkofen und den zugehörigen
Wappen.
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Kaplan(ei) |
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Kaplan, von lateinisch
capellanus: einer (fränkischen) Hofkapelle
zugeordneter Kleriker (mittelhochdeutsch kaplan),
wird im deutschen Sprachraum der römisch-katholische
Priester in den ersten Jahren nach seiner
Weihe genannt, in denen er in der Regel einem
Pfarrer unterstellt ist und noch keine Alleinverantwortung
für eine Pfarrei trägt.
Eine Kaplanei ist von einem Hilfspriester
geleitete Pfarrei.
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Kapuziner |
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Die Kapuziner
(OFMCap), eigentlich Orden der Minderen Brüder
Kapuziner, lat. Ordo Fratrum Minorum Capucinorum,
sind ein franziskanischer Bettelorden der
römisch-katholischen Kirche; ihr Name
leitet sich von der Kapuze des Franziskanerhabits
ab. Sie bilden heute neben den Franziskanern
(OFM) und den Minoriten (OFMConv) einen
der drei Zweige des ersten Ordens des Hl.
Franziskus.
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Karmeliten |
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Karmeliten sind
die Mitglieder des römisch-katholischen
Ordens der Brüder der allerseligsten
Jungfrau Maria vom Berge Karmel (lat.
Ordo Fratrum Beatissimae Mariae Virginis de
Monte Carmelo), der um das Jahr 1150 am Karmelgebirge
im heutigen Israel gegründet wurde und
der Tradition des Eremitentums entspringt.
Die Mitglieder des in der zweiten Hälfte
des 15. Jahrhunderts gegründeten weiblichen
Ordenszweiges werden Karmelitinnen genannt.
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Kartusche |
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Eine Kartusche
ist in der Ornamentik ein Zierrahmen. Kartuschen
können Wappen, Texte oder Porträts
umrahmen. Dabei unterscheidet sie von einem
Bilderrahmen, dass sie nicht mobil sind, sondern
skulpturaler Bestandteil der umgebenden Architektur.
Insbesondere in der Architektur der Renaissance
und des Barock waren Kartuschen beliebte Formen,
die oft selbst als Schmuck dienten, ohne mit
einem Inhalt gefüllt zu werden.
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Katechet |
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Katecheten (zuweilen
auch Katechisten) waren ursprünglich
sowohl in der katholischen Kirche als auch
in der evangelischen Kirche geistliche Begleiter
in der Sakramentenpastoral. Sie bereiten die
Bewerber in der Zeit ihrer Vorbereitung auf
den Empfang bestimmter Sakramente vor.
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Kathedratikum
/ Cathedratikum |
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an den Bischof
(an die Bischofskirche) zu zahlende Abgabe.
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Kellerei
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Kellerei war die
vor allem im südwestdeutschen Raum benutzte
Bezeichnung für den von einem Keller
verwalteten Amtsbereich eines mittelalterlichen
Territorialherren. Im nordwestdeutschen Raum
waren dafür die Bezeichnungen Kellnerei
und Kellner geläufiger. Die
Bezeichnung wurde ebenfalls benutzt für
ein Dom- oder Klosteramt, das zur Versorgung
der Domherren oder Klosterbewohner diente.
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Kirmes |
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Die Kirchweih
oder Kirmes wird seit dem Mittelalter als
religiöses Fest anlässlich der Weihe
einer christlichen Kirche gefeiert. Heute
spielt der religiöse Kontext meist eine
untergeordnete Rolle. Wegen der weiten Verbreitung
von Kirchweihfesten und ihrer jeweiligen lokalen
Besonderheiten haben sich in den regionalen
Dialekten verschiedene Bezeichnungen für
die Kirchweih eingebürgert.
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Klausur |
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Klausur (von spätlat.
clausura = Verschluss, claudere = schließen)
bezeichnet den abgegrenzten, den Ordensangehörigen
vorbehaltenen Bereich, den das Ordensmitglied
nur mit vorheriger Erlaubnis seines Oberen
verlässt. Außenstehende dürfen
diesen Bereich nur unter bestimmten Voraussetzungen
zeitweilig betreten.
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Klosterbezirk |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Kollation |
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Das Kollationsrecht
ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen
und frühneuzeitlichen Kirchenrecht. Es
bezeichnet das Vorschlagsrecht für einen
Kandidaten bei der Neubesetzung eines geistlichen
Amtes, meist bei niederen Pfründen.
Der Kollator ist der "Pfründeinhaber"
eines Altars. Er erhält als Lohn für
seine Dienste (z. B. als Geistlicher) vom
Eigentümer des Altars seine Pfründe
und wird damit zum Kollator dieses Altars.
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Konsekration |
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Konsekration (von
lat. consecrare: weihen, heiligen) ist in
der römischen Antike wie im Christentum
die Übertragung einer profanen Sache
in den sakralen Bereich. Meist ist im Christentum
mit dem Begriff Konsekration eine liturgische
Handlung im Zusammenhang mit der Eucharistie
bzw. Abendmahl gemeint, die in der Römisch-Katholischen
Kirche, bei den Orthodoxen, bei den Anglikanern,
den Lutheranern und in der Christengemeinschaft
praktiziert wird.
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Konstantinopel |
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Die Stadt Konstantinopel
wurde von Griechen um 660 v. Chr. unter dem
Namen Byzantion gegründet und 330 n.
Chr. in Konstantinopel (nach dem römischen
Kaiser Konstantin) umbenannt. Nach 1453 wurde
sie auf Osmanisch: Kostantiniyye, etwas später
auch mit Istanbul bezeichnet. Offiziell erhielt
die Stadt den heutigen Namen Istanbul im Rahmen
von Atatürks Reformen im Jahr 1930.
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Konvent |
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Ein Konvent ist
in der katholischen Kirche die Zusammenkunft
der sitz- und stimmberechtigten Mitglieder
eines Klosters. Auch der Wohnbereich des Klosters
selbst wird Konvent genannt. Dieser Sprachgebrauch
ist auch in evangelischen klösterlichen
Gemeinschaften üblich.
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Kornrente |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Kreuzgang |
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Der Kreuzgang
ist ein zentraler arkadenumstandener Hof in
einem christlichen Klosterbau. Er dient als
Erschließung für anliegende klösterliche
Gebäudeteile, als Andachtsbereich und
als Friedhof. Ein Kreuzgang kommt auch in
der Umgebung von katholischen Bischofskirchen
(Kathedrale oder Dom) vor, dann dient er häufig
als Grablege der Domkapitulare und zur Erschließung
von Bischofshaus, Kapitelsaal und anderen
Verwaltungsgebäuden der Diözese.
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Kreuzzüge |
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Die Kreuzzüge
der christlichen Völker des Abendlands
waren strategisch, religiös und wirtschaftlich
motivierte Kriege. Im engeren Sinne werden
unter den Kreuzzügen nur die Orientkreuzzüge
verstanden, die sich gegen die muslimischen
Staaten im Nahen Osten richteten.
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Kulturkampf |
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Der Kulturkampf
war eine Auseinandersetzung zwischen der katholischen
Kirche unter Papst Pius IX. und dem Königreich
Preußen bzw. dem kaiserlichen Deutschen
Reich unter Reichskanzler Otto von Bismarck
zwischen 1871 und 1878 / 1887.
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Kurfürst |
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Ein Kurfürst
(lat.: princeps elector imperii oder elector)
gehörte zu der begrenzten Zahl jener
Reichsfürsten des Heiligen Römischen
Reiches Deutscher Nation, die das Kurfürstenkollegium
bildeten und denen seit dem 13. Jahrhundert
das alleinige Recht zur Wahl des Römisch-deutschen
Königs zustand. Die Erzbischöfe
des Erzbistums Trier waren gleichzeitig auch
Kurfürsten.
siehe auch: Erzbischof
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Kurtrier |
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Kurtrier (auch:
Erzstift und Kurfürstentum Trier) war
eines der ursprünglich sieben Kurfürstentümer
des Heiligen Römischen Reiches Deutscher
Nation. Das weltliche Herrschaftsgebiet des
Erzbischofs von Trier existierte von spätkarolingischer
Zeit bis zum Reichsdeputationshauptschluss
von 1803. Seit der Wende zum 16. Jahrhundert
gehörte es zum kurrheinischen Kreis und
umfasste zur Zeit seiner größten
Ausdehnung im Wesentlichen die Gebiete links
und rechts der Unterläufe von Mosel und
Lahn. Seine Hauptstadt war Trier, Residenzstadt
seit dem 16. Jahrhundert Koblenz.
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Lagerbuch |
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Ein Lagerbuch
ist ein handschriftliches Verzeichnis der
Besitzungen und der damit verbundenen Einkünfte,
die zu einer bestimmten Herrschaft oder einer
Verwaltungseinheit (Amt) gehörten. Sie
kamen im 15. Jahrhundert auf und sind die
Nachfolger der bis dahin üblichen Urbare,
Salbücher und Zinsrodel (Rotuli). Lagerbücher
wurden bis ins 18. Jahrhundert hinein angelegt.
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Landkapitel |
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siehe Archidiakonat
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Legat
(Botschafter) |
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Der (Apostolische)
Legat vertritt als Botschafter des Heiligen
Stuhls die Autorität des Papstes und
handelt in seinem Namen. Er wahrte im Mittelalter
an Königshöfen die Interessen des
Papstes und sprach auch Exkommunizierungen
aus. Legaten konnten auch kirchenorganisatorische
Entscheidungen treffen, zum Beispiel Bistümer
und Erzbistümer einrichten.
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Legat
(Vermächtnis) |
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Das Vermächtnis
(auch Legat, von lat. legatum) ist im deutschen,
österreichischen und schweizerischen
Erbrecht die Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils
von Todes wegen. Sie kann vom Erblasser in
einem Testament oder einem Erbvertrag getroffen
werden. Im Unterschied zur Erbeinsetzung wird
der Vermächtnisnehmer nicht Erbe.
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(Unter-)Lehen |
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Der Begriff Leh(e)nswesen,
auch Feudalwesen (? Feudalismus) oder Benefizialwesen,
bezeichnet das politisch-ökonomische
System der Beziehungen zwischen Lehnsherren
und belehnten Vasallen. Es bildete die Grundlage
der hochmittelalterlichen Gesellschaftsordnung
der abendländischen Staaten, vor allem
aber des Heiligen Römischen Reichs.
Ein Unterlehen ist ein von einem Lehensmann
ausgegebenes Lehen.
Erblehen: Die Erben des Lehensnehmers treten
automatisch in dessen Rechte und Pflichten
ein.
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Leibeigenschaft |
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Die Leibeigenschaft
oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine
im späten Mittelalter und der frühen
Neuzeit weit verbreitete persönliche
Abhängigkeit von Bauern von ihrem Grundherren.
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Malter |
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früheres
deutsches Hohlmaß, entspricht 6,5954
hl = 12 Scheffel (Brandenburg-Preußen)
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Memorie |
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Bestimmend für
das Wesen des mittelalterlichen Memorialwesens
(oder kurz der Memoria) war das christliche
Verständnis vom Tod. Für den Christen
des Mittelalters war der Tod nicht das Ende
des Lebens. In seiner Vorstellung bestand
die Erwartung, am Jüngsten Tag mit Christus
wiederaufzustehen und das ewige Heil zu erlangen.
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Ministeriale |
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Ein Ministeriale
(mittellateinisch, zu lateinisch ministerialis;
Plural: die Ministerialen) ist ein im (ursprünglich
antiken kaiserlichen) Dienst stehender Beamter.
Im Frühmittelalter waren zunächst
unfreie Verwalter für Königsgüter,
aber auch für den überregionalen
Adel und für die Klöster auf lokaler
Ebene tätig. Im Hochmittelalter bildete
sich aus dieser Schicht der Stand des Dienst-
bzw. Ministerialadels heraus.
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Monstranz |
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Eine Monstranz
(v. lat.: monstrare, zeigen) ist
ein kostbares, mit Gold und Edelsteinen gestaltetes
liturgisches Schaugerät mit einem Fensterbereich,
in dem eine konsekrierte Hostie zur Verehrung
und Anbetung ausgesetzt wird. Monstranzen
sind seit dem 13. Jahrhundert üblich.
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Morgen |
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Ein Morgen (Mg)
ist ein altes Flächenmaß. Ursprünglich
war es die Fläche, die mit einem einscharigen
Pferde- oder Ochsenpflug an einem Vormittag
pflügbar ist. Oft wurde der Morgen als
Rechteck mit Seiten einer geraden Anzahl lokaler
Ruten festgelegt, da beim Pflügen das
Wenden möglichst vermieden werden soll.
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Nuntius |
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Der Apostolische
Nuntius (päpstlicher Botschafter)
ist der ständige Vertreter des Heiligen
Stuhles (also des Papstes als Völkerrechtssubjekt)
bei der Regierung eines Staates. Er nimmt
darüber hinaus auch die Interessen des
Staates Vatikanstadt wahr und vertritt den
Papst als Kirchenoberhaupt im Übrigen
auch gegenüber den Ortskirchen des entsprechenden
Landes.
Eine Apostolische Nuntiatur ist die diplomatische
Vertretung des Heiligen Stuhls bei einem Staat.
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Ökonomie |
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Als Wirtschaft
oder Ökonomie wird die Gesamtheit aller
Einrichtungen, wie Unternehmen, private und
öffentliche Haushalte, und Handlungen
des Wirtschaftens verstanden, die der planvollen
Deckung des menschlichen Bedarfs dienen. Hierzu
zählen insbesondere die Herstellung,
der Verbrauch, der Umlauf und die Verteilung
von Gütern. Wirtschaft wird oft in räumliche
Beziehung gesetzt, so zum Beispiel in Welt-,
Volks-, Stadt-, Betriebswirtschaft.
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Ohm |
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Ohm, auch Ahm,
Ohme, Saum, Sauma, Soma, Sohm ist eine altdeutsche
Volumeneinheit, die sich vom lateinischen
Namen des Eimers, ama, ableitet.
Ein Ohm entspricht zwischen 134 und 174,75
Liter. Angewendet wurde der Begriff beinahe
ausschließlich auf Flüssigkeitsvolumina
und dabei auch, aber nicht ausschließlich
auf Wein.
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Parochianen |
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Gläubigen
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(Kirchen-)Patronat |
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Das Kirchenpatronat
ist die Schirmherrschaft eines Landes- oder
Grundherrn (auch einer Gebietskörperschaft)
über eine Kirche, die auf seinem Gebiet
liegt. Vor der Zubilligung des Kirchenpatronats
durch Papst Alexander III. im 12. Jahrhundert
waren die meisten Kirchen Eigenkirchen adeliger
Grundherren, d. h. Stiftungen, an denen sie
aber das Eigentum behielten.
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Pest |
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Die Pest (lat.
pestis Seuche), ist eine hochgradig
ansteckende Infektionskrankheit, die durch
das Bakterium Yersinia pestis ausgelöst
wird.
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Pfalzgraf |
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Die Pfalzgrafen
(lat. palatinus: der im Palast bzw.
bei Hofe) waren Amtsträger und
Vertreter des Königs. Sie standen dem
Hofgericht vor und hatten eine leitende Funktion
allgemeiner Art inne.
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Pfründe |
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Die Pfründe,
Plural Pfründen, auch Präbende (in
der Schweiz auch Pfrund) genannt (vom Mittellateinischen
praebenda für Unterhalt abgeleitet),
bezeichnet ursprünglich eine Schenkung,
dann das Einkommen aus einem weltlichen oder
kirchlichen Amt, im Besonderen die durch eine
natürliche oder juristische Person gewährte
Nahrung, Verköstigung oder Unterhaltszahlung.
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Pleban |
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Ein Leutpriester
(übersetzt aus lat. plebanus; mhd. luit
für lat. plebs) oder Pleban war ein Geistlicher,
der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten (plebes,
Pfarrkirche od. Pfründe) tatsächlich
besetzte. Er konnte Pfarrer sein, die Seelsorge
im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte ausführen
oder den (amtsunfähigen) Pfarrer vertreten.
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Präsentation |
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Im katholischen
Kirchenrecht ist die Präsentation verbindlich
ausgestaltet. Wer Inhaber eines Präsentationsrechts
ist, kann Vorschläge zur Besetzung von
Ämtern machen, die nur aus gesetzlich
festgelegten Gründen abgelehnt werden
können.
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Prior(in) |
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Ein Prior (von
lat.: prior = wörtlich der "Frühere",
vgl. prin = früh) bzw. in Frauenklöstern
Priorin ist ein klösterliches
Amt. In Orden, die keinen Abt kennen, ist
der Prior der Vorsteher des Klosters. Sein
Vertreter ist der Vikar oder der Subprior,
beispielsweise bei den Dominikanern, Karmeliten
und Kartäusern. In Klöstern, die
einen Abt als Vorsteher haben, ist der Prior
dessen Vertreter, beispielsweise bei den Benediktinern,
Zisterziensern oder Trappisten.
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Propst |
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Der Propst ist
der Leiter der äußeren Angelegenheiten
eines Dom- oder Stiftskapitels (Stiftspropst,
Dompropst).
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Provinzialkapitel |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Redemptorist |
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Ein Redemptorist
von lat. redemptor, Erlöser (Ehrentitel
für Jesus Christus) ist ein Angehöriger
der Ordensgemeinschaft der Kongregation
des Heiligsten Erlösers (lateinisch:
Congregatio Sanctissimi Redemptoris (Ordenskürzel:
CSSR), die am 9. November 1732 von Alfonso
Maria de Liguori in Scala (Italien) gegründet
wurde. 2003 waren über 5500 Mitglieder
in 77 Ländern weltweit tätig, davon
etwa 250 in Deutschland. Der Redemptoristen-Orden
gehört der römisch-katholischen
Kirche an.
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Refektorium |
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Das Refektorium
(von lat.: refectio, Wiederherstellung, Erholung,
Labung) ist der Speisesaal in einem Kloster.
Es liegt fast immer am Kreuzgang. In vielen
Klöstern werden die Mahlzeiten von den
Mönchen oder Nonnen schweigend eingenommen.
Oftmals werden dabei in der Tischlesung vom
Tischleser geistliche Literatur, Abschnitte
aus der Ordensregel oder auch Nachrichten
aus der Presse vorgelesen.
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Reichsmark |
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Die Reichsmark
(Abkürzung RM) war von 1924 bis 1948
offizielles Zahlungsmittel in Deutschland.
Dies umfasst einen Teil der Zeit der Weimarer
Republik, die Zeit des Nationalsozialismus
sowie nach dem Zweiten Weltkrieg in den Besatzungszonen
bis zur Einführung neuer Währungen
im Juni 1948.
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Reichstaler |
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Als Reichstaler
(Abkürzung im Deutschen: Rthlr., Rthl.,
rthl., Thl.) wurde eine anfänglich im
16. Jahrhundert geschaffene reale, große
(grobe) Kurantmünze im Werte von 24 (Reichs-)Groschen,
36 lübischen Schillingen oder 68
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Kreuzern bezeichnet, die sich dann später
als viele Münzstände den
vorgeschriebenen Münzfuß nicht
mehr so genau einhielten zur theoretischen
Rechnungsmünze entwickelte.
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Reliquie |
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Eine Reliquie
(lateinisch Überbleibsel) ist ein Gegenstand
religiöser Verehrung, besonders ein Körperteil
oder Teil des persönlichen Besitzes eines
Heiligen. Eine Sonderform sind Berührungsreliquien,
also Gegenstände wie Kleidungsstoffe,
mit denen der Heilige in Berührung kam
oder gekommen sein soll.
Eine Staurothek, ist eine flache goldene Lade
zur Unterbringung großer Kreuzreliquien.
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Revenüe |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Ritter |
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Ritter (mittelhochdeutsch:
Reiter, lat. eques, franz. chevalier, engl.
knight, ital. cavaliere, span. caballero,
slaw. vitez, vityaz, ungar. vitéz) ist die
Bezeichnung für die wehrhaften, schwer
gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen
Mittelalters. Ab dem 11. Jahrhundert etablierten
sich neben adligen Grundherren auch unfreie
Hofbeamte (Ministerialen) als Ritter.
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Rosenkranz |
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Ein Rosenkranz
ist eine Perlenschnur, die als Zählkette
für das vielgliedrige Rosenkranzgebet
dient. Sie kann aber auch die Bezeichnung
für das Rosenkranzgebet selbst sein.
Im Gebet der katholischen Kirche erfreut sich
der Rosenkranz großer Beliebtheit.
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Rottland |
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Neuland bezeichnet
Ackerland, welches aus Wald, Heide oder Weide
(oft durch Brandrodung) gewonnen wurde, in
den ersten Jahren seiner landwirtschaftlichen
Nutzung. Die in historischen Dokumenten zu
findenden Begriffe Neubruch, Waldhufen, Neureut,
Gereut, Neugereut, einfach nur Reut, Reutland,
Reutfeld, Geräumte, Rode, Rodeland, Rottland,
Waldrod, Stockraum, Novalacker, Essart oder
manchmal auch nur Brand, bezeichnen ebenfalls
neu gewonnenes Ackerland.
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Sakrament |
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Als Sakrament
bezeichnet man in der christlichen Theologie
einen Ritus, wie zum Beispiel die Taufe, der
als sichtbares Zeichen beziehungsweise als
sichtbare Handlung eine unsichtbare Wirklichkeit
Gottes bewirkt, sie vergegenwärtigt und
an ihr Anteil gibt.
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Sakristei |
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Die Sakristei
ist in westlichen, christlichen Gotteshäusern
ein Nebenraum, in dem aufbewahrt wird, was
für den Gottesdienst benötigt wird,
wie liturgische Gewänder und Paramente,
liturgische Geräte (Kelche, Hostienschalen,
Leuchter, Liturgische Bücher, Hostien,
Messwein, Kerzen) und vieles andere mehr.
Im Besonderen dient die Sakristei Priestern,
Diakonen, Lektoren und Ministranten als Vorbereitungs-
und Umkleideraum.
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Schiffelland |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Schiffmühle |
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Die Schiffmühle
oder Schiffsmühle ist eine heute seltene
Bauform der Wassermühle. Bezeugt sind
Schiffmühlen bereits für das Jahr
540 n. Chr., als die Ostgoten unter der Führung
des Witichis bei der Belagerung Roms die vierzehn
Aquädukte zur Versorgung der Stadt zerstörten
und damit auch den Wasserstrom der Trajanischen
Wasserleitung zum Versiegen brachten, der
die Wassermühlen am Ianiculum in Trastevere
antrieb.
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Schöffe |
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Ein Schöffe
(von althochdeutsch: sceffino, der Anordnende)
ist heute ein in der Hauptverhandlung eines
Strafverfahrens tätiger juristischer
Laie, der als ehrenamtlicher Richter berufen
wurde. Mit dem Berufsrichter beurteilt er
die Tat des Angeklagten und setzt das Strafmaß
fest. In der Vergangenheit waren Schöffen
allgemein solche Personen, die juristische
Festlegungen trafen, vgl. etwa den Schöffenstuhl
bzw. Schöppenstuhl (= Rechtsinstanz)
im alten Stadtrecht, z. B. beim Magdeburger
Recht.
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Schultheiß |
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Der Schultheiß
oder Schuldheiß (von althochdeutsch:
sculdheizo = "Leistung Befehlender",
latinisiert (mlat.): scultetus oder sculteus)
bezeichnete einen in vielen westgermanischen
Rechten auftretenden Beamten, der Schuld
heischt, d.h. der im Auftrag eines Herren
(Landesherrn, Stadtherrn, Grundherrn) die
Mitglieder einer Gemeinde zur Leistung ihrer
Schuldigkeit anzuhalten hat.
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Sendschöffe |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Sester |
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Der Sester ist
ein veraltetes Hohlmaß für Getreide.
Seine Bezeichnung leitet sich vom lateinischen
"sextarius" ab. Je nach Region wurden
unterschiedliche Volumengrößen
festgelegt. Das Getreidehohlmass aus dem Badischen
entspricht 15,0 Liter.
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Sprengel |
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siehe Bistum
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Stift |
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Ein Frauenstift
ist eine religiöse Lebensgemeinschaft
für Frauen, die ohne Ablegung von Gelübden
in einer klosterähnlichen Anlage leben.
Die in einem solchen freien weltlichen Stift
lebenden (im Mittelalter meist adligen) Damen
werden als Kanonissen, Chorfrauen oder Stiftsdamen
bezeichnet, daher wird häufig auch der
Begriff Damenstift verwendet.
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Stiftung |
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Stiftungen haben
eine lange Tradition. Im Mittelalter entsprangen
sie als Stift den frommen Gedanken des Stifters,
der auch die Sicherung des eigenen Seelenheils
im Blick hatte, aber auch als Gründungsstadt
oder Siedlung, die dem Stifter als Lehnsherr
auf gute Rendite hoffen ließ.
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(Sukkursal-)Pfarrei |
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Eine Pfarrei bzw.
Pfarre (parochia, paroecia) ist in der Gliederung
der römisch-katholischen Kirche eine
rechtlich abgegrenzte Gemeinschaft von Gläubigen.
Im Gegensatz zu den Pfarreien waren die Sukkursalen
(Pfarrer) vom Bischof beliebig entlassbar.
Hilfspfarrei / eine durch die Franzosen eingerichtete
Art der Pfarr-Verwaltung.
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Synode |
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Synode (griechisch)
(lateinisch Konzil) bezeichnet eine Versammlung
in kirchlichen Angelegenheiten.
Die Angehörigen der Synode werden als
Synodale bezeichnet.
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Talent |
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Antike Gewichts-
und Währungseinheit
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Terrakotta |
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Terrakotta (nach
ital. terra cotta, gebrannte Erde),
in anderer Schreibweise Terracotta, wird als
Materialbezeichnung für gebrannte, unglasierte
Tonobjekte wie Gefäße, Plastiken
und Baukeramik verwendet.
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Vakanz |
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Die Vakanz (lat.
vacans - leer, unbesetzt) bezeichnet ein Amt
oder eine Arbeitsstelle, die momentan nicht
besetzt ist und zur Neubesetzung ausgeschrieben
ist. Besonders in der Amtssprache der Kirche
findet der Begriff Verwendung. Traditionell
wird die Zeit, in der eine Kirchengemeinde
die Pfarrstelle ausschreibt, als Vakanz bezeichnet.
Bei der Vakanz eines Bischofssitzes (insbesondere
des Apostolischen Stuhles) spricht man von
der Sedisvakanz.
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Vikar |
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Der Begriff Vikar
leitet sich vom lateinischen vicarius ab und
bedeutet Statthalter oder Stellvertreter.
In der römisch-katholischen Kirche bezeichnet
der Begriff Vikar den Inhaber eines Hilfsamtes.
Ihm sind durch Delegation bestimmte Befugnisse
übertragen worden.
Der Generalvikar ist der Vertreter des Bischofs
bei der Verwaltung der Diözese, jedoch mit
eingeschränkten Amtsbefugnissen. Er wird
vom Bischof frei ernannt und verliert sein
Amt automatisch mit Erledigung des bischöflichen
Stuhls.
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Visitation |
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In der römisch-katholischen
Kirche gibt es zwei Arten von Visitatoren,
nämlich ordentliche bzw. permanente und
außerordentliche Visitatoren, römisch-katholische
Pfarrgemeinden werden vom Bischof bzw. Weihbischof
visitiert. Die meisten Ordensgemeinschaften
haben Regional- und Generalobere mit Visitationsvollmacht.
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Vogt |
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Der althochdeutsche
Begriff Vogt, auch Voigt oder Fauth, bezeichnet
allgemein einen herrschaftlichen, meist adligen
Beamten des Mittelalters und der frühen
Neuzeit, der als Vertreter eines Feudalherrschers
in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn
regiert und richtet.
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Wallfahrt |
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Eine Wallfahrt
(lat. peregrinatio religiosa, v. wallen in
eine bestimmte Richtung ziehen, fahren unterwegs
sein) ist eine traditionelle Reise, um ein
heiliges Gebot zu erfüllen oder zum Zweck
des Besuches einer bestimmten Pilgerstätte
mit religiöser Bedeutung. Sie wird auch
als Pilgerreise, Pilgerfahrt, Betfahrt und
im Islam als Haddsch oder Ziaret bezeichnet.
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Weidgerichtigkeit |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Weihbischof |
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Ein Weihbischof
ist dem Weihegrad nach ein Bischof. Er leitet
jedoch keine Diözese, sondern ist einem
Diözesanbischof als Helfer bei den bischöflichen
Funktionen zugeordnet. Da das Bischofsamt
theologisch auf die Leitung einer Teilkirche
bezogen ist, wird der Auxiliarbischof auf
den Titel eines untergegangenen Bistums geweiht
(Titularbistum).
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Weinzapf |
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- hierzu wurde
noch keine Erläuterung gefunden -
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Werth |
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Ein Werth (auch
Werd, niederrheinisch Ward) bezeichnet eine
Flussinsel, und ist vor allem für Binneninseln
im Rhein gebräuchlich. Der Ausdruck wird
auch für zwischen Flüssen und stehenden
Gewässern gelegenes Land sowie für
eingedeichtes oder aus Sumpf trockengelegtes
und urbar gemachtes Land gebraucht. Andere
Bezeichnungen mit gleicher Bedeutung sind
Werder und Wörth.
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Witthum |
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Das Wittum (lateinisch
vidualitium), Widum oder Witthum bezeichnete
im Mittelalter eine von Seiten des Mannes
zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau
getroffene Fürsorge für den Fall,
dass sie einmal Witwe werden sollte. Das Wittum
war häufig gesetzlich festgeschrieben.
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(Noval-)Zehnt |
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Der Begriff Zehnt,
Zehnter, der Zehnte (auch Kirchenzehnter;
lat.: decenia, mittelniederdt.: teghede) bezeichnet
eine etwa zehnprozentige traditionelle Steuer
an eine religiöse (z. B.: Tempel, Kirche)
sowie weltliche (König, Grundherr) Institution.
Eine solche Abgabe war bereits im Altertum
in verschiedenen Kulturen nicht nur des Orients
bekannt und war über das Mittelalter
bis in die frühe Neuzeit üblich.
Novalzehnt ist eine Abgabe auf durch Rodung
nutzbar gemachtes Land.
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Zunft |
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Eine Zunft
von althochdeutsch zumft zu ziemen
bezeichnet eine ständische Körperschaft
von Handwerkern, die im Mittelalter zur Wahrung
gemeinsamer Interessen entstand und bis ins
19. Jahrhundert existierte. In den Quellen
des Mittelalters und der frühen Neuzeit
wird der Zusammenschluss von Handwerkern neben
dem heute gängigen Begriff Zunft auch
als Gilde, Gaffel, Amt, Einung, Innung oder
Zeche bezeichnet.
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