Schon das
Kloster Maria Laach unterhielt 1139 in
Neef einen großen zentralen Hof wo nicht
nur Weinabgaben aus Neef, sondern auch
solche aus den umliegenden Dörfern
gesammelt, gekeltert und verschifft
wurden. Dieses Gut hatte Laach für 132
Mark von der Metzer Domkirche St. Arnulf
erworben. Dieser Preis war
außerordentlich hoch, was die
Werthaltigkeit der Neefer Güter unter
Beweis stellt. Zu dem Laacher Klosterhof
in Neef gehörten auch vier Weinberge in
Bremm, die von drei Hörigen verwaltet
wurden. Um das Jahr 1200 erscheinen nun
die Grafen von Sponheim als Besitzer des
vormaligen Klosterhofes. Und als sich
anno 1251 diese Herren von
Neef die Güter der vormaligen
Neefer Reichskirche mit dem Kloster
Stuben aufteilten, fiel ihnen weiterer
Besitz in Neef und Bremm zu. Mit dem nun
angewachsenen beachtlichen Gesamtbesitz
war auch ihre Bedeutung gewachsen.
Gerhard von Sponheim gab sein geistliches
Amt als Domherr zu Köln auf, und man
gestattete ihm, die Ehe mit der Tochter
des pfalzgräflichen Truchsessen Gerhard
von Alzey einzugehen. Er wurde dadurch
Erbe dieses schwiegerväterlichen
Hofamtes und war somit für den
Küchendienst und gleichzeitig auch für
den Weinvorrat im pfalzgräflichen
Schloss in Heidelberg zuständig. Es
dürfte folglich auch mit Moselwein aus
dem Neefer Burgkeller bei Festen, Gelagen
und sonstigen Anlässen angestoßen
worden sein. Und im Verzehr des Alkohols
hielten sich die Adelsleute nicht zurück.
Ein täglicher Verbrauch von
durchschnittlich 12 Flaschen Wein wird
ihnen nachgesagt auch dann aus
heutiger Sicht eine fast unvorstellbare
Menge, wenn man berücksichtigt, dass der
Wein damals nur etwa 4% Alkohol hatte.
Die gestiegene Geltung der Neefer
Grafen wird dadurch noch einmal
bestätigt, dass Kaiser Ludwig dem
von Neven (dem Neefer) am 29.
Juli 1330 das Hohe Gericht verlehnte. Ein
solches Privileg wurde ansonsten nur
nennenswerten Marktflecken und
Ortschaften mit Stadtrechten zugestanden.
Und all die Rechte und sämtlicher
Besitz flossen in Erbfolge Irmgard von
Scharfeneck zu, die dies als Mitgift in
die Ehe mit dem Grafen Johann von Homburg
einbrachte. Allerdings übte sie offenbar
das Truchsessenamt nicht mehr aus. Als
oberster Truchsess wird 1414 letztmalig
ihr verstorbener Mann Friedrich von
Scharfeneck erwähnt.
Es wundert, dass nun das Grafenehepaar
das gesamte eingebrachte Heiratsgut dem
Sankt Willibrordus-Gotteshaus in
Echternach vermachte, da doch eigentlich
Johann gerade in jener Zeit unter einer
erheblichen Geldknappheit litt. Der Dank
für die Stiftung lag gemäß des
Vermächtnisses einzig und allein im
immateriellen Bereich, nämlich in der
Zusicherung des ewigen Seelenheiles für
das Grafenehepaar und dessen Eltern, was
Abt Peter von Hubyn auch so besiegeln
ließ.
Weiter fällt noch auf, dass man den
Schenkungsakt offenbar schnell unter Dach
und Fach bringen wollte. So wurden
innerhalb von zwei Tagen drei Urkunden
verfasst, wovon die zuletzt besiegelte,
am 4. September 1419, das endgültige
Dokument war. Offenbar hatte man bei den
zuvor verfassten Urkunden Güter
vergessen aufzunehmen. Letztendlich
wurden folgende Rechte und Güter dem
Echternacher Kloster vermacht: Renten und
Gülten mit allem Zubehör an Gerichten
Hoch und Tief, Kirchen und Kirchengaben,
Häuser, Höfe, Kelterhäuser, Gärten,
Baumgärten, Mühlen, Weingärten, Wiesen,
Felder, Gewonnenem und Ungewonnenem,
Büschen groß und klein, Wasser, Weiden,
Schöffen, Zinsen, Renten kleine und
große, Lehensleute, Mannen, Dienstmannen
sowie auch das Haus mit Graben (Burg)
nebst allen Feldern und Wiesen in Neef
und Bremm. Um keinerlei Zweifel an den
Schenkungen aufkommen zu lassen, wird
ausdrücklich vermerkt ... dass,
wenn Abt und Konvent von irgend einer
Seite wegen dieser Güter Anfechtung
erfahren sollten, sie sich an ihrer
Leibzucht Pension schadlos halten können.
Auch soll besagte Leibzucht und Pension
sofort bei ihrem Ableben hinfällig
sein. Schlussendlich wird noch
festgehalten: Sollten vielleicht
noch Urkunden vorgezeigt werden, die
über diesen Besitz zu Neef sprechen, so
sollen sie ohne Wert sein und dem Abt und
seinem Gotteshaus keinen Schaden bringen.
Auch wenn gegenwärtige Urkunden leiden
sollten, dass sie Löcher erhielten oder
dass deren Siegel gequetscht wurden, soll
sie trotzdem in Kraft bleiben. Die
Urkunden wurden in der Burg zu
Neffe besiegelt.
Unterschrieben haben der Graf und seine
Gattin. Auf deren Bitte hin war auch der
Johann von Croev zugegen. Weiterhin
zeichneten der Jakob von Kaimt als
Schultheiß, Johann Stettzis und Reinhard
von Merl als Schöffen im Hamm und der
Vogt des Gerichts zu Neef Hennen
Stremchin. Und nun werden noch die bei
der Vertragsunterzeichnung anwesenden
Lehensleuten aufgeführt: Eberhard
Thielchin, Peter Winkler, Peter Decker,
Clais von Hantem (von Hontheim), Henne
Picker, Reynards Henne, Drentzins Sohn
Henne, This Buch von Brem (von Bremm) und
Hein Boppe. Aus all den Urkunden
erhellt, dass die Schenkung der Güter
von Neef keine direkte freie Schenkung
darstellt so merkt es der
Übersetzer der Urkunden, Cam. Wambach an.
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Das St.-Willibrordus-Gotteshaus
besaß schon einmal die Güter von Neef.
Sie werden anno 698 als Gründungsgut
aufgeführt . Da sie offenbar nicht
rechtens im Besitz waren, mussten sie auf
Anordnung von König Ludwig dem Deutschen
an das Kloster St. Arnulf in Metz
zurückgegeben werden , was anno 886
aufgrund einer Restitution von König
Karl III. endlich erfolgte. Und nun
erhielt das Echternacher Kloster die
Güter so überraschend wieder so
plötzlich, wie einst den Israelis in der
Wüste das Manna vom Himmel zufiel.
Vermutlich war es also Abt Peter von
Hubyn, der den Schenkungsakt so schnell
wie möglich besiegelt haben wollte. Verständlicherweise
war die Tochter des Grafenehepaares,
Anneline zu Sankt Jörgen, (in Ungarn),
die als einziger Nachkomme rechtsmäßige
Erbin von Neef war, mit dem Vermächtnis
nicht einverstanden. Man hatte sie
übergangen. Erst 4 Jahre später, am 10.
April 1423, gab sie zu der Schenkung, die
auf ihre Initiative hin neu geordnet
wurde, das Einverständnis.
Anneline erhielt vom Sankt-Willibrordus-Gotteshaus
stattliche ... 40 gute Mainzer
Gulden, gut an Gold und rechten
Gewichtes und verzichtete auf das
Erbe. Und ihrem Vater, dessen Frau
zwischenzeitlich verstorben war, wurde
eine Jahresrente auf Lebenszeit zugesagt,
was so auch Abt und Konvent des
Echternacher Klosters bestätigten . Vom
Grafen Johann wird nun berichtet, dass er
in seinen letzten Jahren das Dasein eines
begüterten Rentners geführt
hat und dass er im Kloster Wörschweiler
seine Briefe (gemeint waren
Besitzurkunden) hinterlegt hatte, die ihm
eine laufende Einnahme verschafften. Graf
Johann von Homburg verstarb 1449 und
wurde im Kloster Wörschweiler begraben.
Die Neefer Burg nebst ihrem Gefälle
in Neef und Bremm ging in den Besitz des
Erzbistums Trier, das sie zuvor von den
Neefer Grafen zu Lehen hatte. Auch
verzichtete Graf Homburg auf das Hohe
Gericht über Neef. In der Neefer Burg
residierte nunmehr der Amtmann, der vor
Ort in der Ausübung des Niederen
Gerichtes für Recht und Ordnung sorgte.
Die Amtsleute in Neef stellte von nun an
das Rittergeschlecht derer von
Metzenhausen. Sie residierten in der Burg,
und zum Unterhalt stand ihnen das
Gefälle ihrer Residenz zu, was
Ländereien in Neef und Bremm ausmachte.
Besonders beseelt zeigte sich der Abt
des Klosters von Echternach ob der
großen Schenkung. Er ordneten am 10.
August 1426 zwei Feiertage an, und zwar
zu St. Benedikt in den Fasten (am 21.
März) und zu St. Benedikt im Sommer (11.
Juni), an denen anlässlich von Messen
der Seelen des Grafen Johann und der
Gräfin Irmgard, die ihnen das "...
Almosen ..." von Neef schenkten,
gedacht wurde. Und wie der flüssige
Ertrag zu verteilen war, findet sich
ebenfalls urkundlich festgeschrieben (Urkunde
vom 10. August 1426). Danach erhielten
die Mönche zur gewöhnlichen Tafelkost
oder zur Krankenkost vier Ohm Wein (also
etwa 650 Ltr.). Auch ein nochmaliges
Quantum von vier Ohm Wein als
Aufbesserung der kargen Kost während der
40tägigen Fasten sollte den Mönchen
willkommen sein. Den Klosterschülern
stand an diesen Tagen nur eine Quart (1,132
Ltr.) Sauerwein zu falls der
Konvent ausdrücklich zustimmte. Eine
zusätzliche Ohm aus den Gütern von Neef
erhielten die Mitglieder des Konvents als
Vergeltung der festtäglichen
Mühewaltung.
Der dem Echternacher Kloster aus
Neefer und Bremmer Bergen gelieferte Wein
dürfte bei dem nachfolgendem Geschehen
keine untergeordnete Rolle gespielt haben:
Es wütete im Jahre 1444 ein
mächtiges Feuer in Echternach und traf
beinahe sämtliche Einwohner der Stadt.
Zuerst war das Feuer in einem Privathaus
ausgebrochen. Von dort verbreitete es
sich durch Funkenflug auf weitere Dächer,
die allgemein mit Stroh und Schindeln
gedeckt waren. Abt Gluwel, der die
Schreckensszene nach allen Seiten hin
beobachten konnte, sah die Leute, die
gegen den Brand kämpften, überwältigt
und beinahe erschöpft von Arbeit,
während die Greuel der Verwüstung sich
auch dem Kloster näherte. Um nun die
bereits Ermüdeten mit neuer Kraft zu
beleben und zu ermutigen, ließ er Wein
so viel die Leute trinken wollten, unter
die Menge austeilen. Schließlich trank
man sieben Fuder. Denkt man diese 7000
Liter betragende Weinmenge auf eine
mutmaßliche Anzahl von höchstens 600
arbeitsfähigen Menschen verteilt, so
wird einleuchtend, was der Chronist
hierzu anmerkt, nämlich: dass der Wein,
anstatt wirkliche Labung, durch sein
Übermaß das Gegenteil und zugleich die
größte Unordnung bewirken musste. So
geriet der Brand völlig aus der
Kontrolle und das Unglück nahm seinen
Lauf. In zwei Tagen und zwei Nächten
legte das Feuer über 200 Wohnhäuser und
auch das St.-Willibrordus-Gotteshaus in
Asche.
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